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Dichtheitsprüfung von privaten Grundstücksentwässerungsleitungen
In einem Schreiben des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt für ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein wurden die verschiedenen Institutionen zu dem o.g. Thema informiert.
Zitat:
Sofern die Anforderungen der DIN 1986-30 schon jetzt in einem normalen Gebiet oder der Schutzzone IIIB durchgeführt wurden, wird diese Überprüfung so behandelt, als ob sie im Jahr 2015 erfolgt ist. Das heißt, dass in diesen Fällen die Wiederholungsprüfungen spätestens im Jahr 2035 zu erfolgen hat.
Dies bedeutet für Eigentümer, dass Sie schon jetzt eine Dichtheitsprüfung durchführen lassen können und diese so behandelt wird, als ob sie im Jahr 2015 durchgeführt wurde. Somit beginnt auch die Frist für die Wiederholungsprüfung erst ab dem Jahr 2015.
Ist Ihr Hausanschluss dicht ?
Willkommen auf dem RohrStar Schleswig-Holstein Informationsportal für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer.
Eventuell haben Sie ja auch Sie schon der Presse entnommen, dass diverse Gesetze und EU-Richtlinien Grundbesitzer verpflichten, Abwasserkanäle, die zum Haus und Grundstück gehören, auf eigene Kosten überprüfen und gegebenenfalls sanieren-/ erneuern zu lassen.
Rechtlich ergibt sich diese Notwendigkeit aus § 18b Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den technischen Regelwerken (DIN 1986-30, DIN EN 1610), welche besagen, dass Abwasserleitungen u.a. dicht sein müssen und dass diese Dichtheit nachzuweisen ist.
Wir möchten Sie mit diesem Informationsportal zum einen über die Notwendigkeit informieren und Sie zum anderen auf unsere Dienstleistung in diesem Bereich aufmerksam machen und hoffen, dass die folgenden Seiten Ihnen dabei behilflich sind, die eine oder andere Frage zu beantworten.
Schadensausmaß
Nach Erhebungen der Abwassertechnischen Vereinigung (ATV), heutzutage als DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser u Abfall e.V.) firmiert, beträgt das Schadenspotenzial bei den rund 400.000 km öffentlichen Abwasserkanälen in den alten Bundesländern rund 17%.
In den neuen Bundesländern gehen Expertenmeinungen davon aus, dass von den rund 36.000 km Abwasserkanälen ein Schadenspotenzial von rund 50% besteht.
Die privaten Anschlusskanäle, beí denen es keine gesicherten Erkenntnisse über die Schäden gibt, geht derzeit bei rund 1.400.000 km privaten Anschlusskanälen eine Schadensqute von mind. 70 – 90% aus.
Ihr Kontakt zu den Experten
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| Kiel | 0431-8888303 | Lübeck | 0451-8818941 | Neumünster | 04321-400333 | ||||
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